Im Auftrag von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder Gerichten führe ich Abklärungen und interventionsorientierte Abklärungen (Abklärung und zielgerichtete Intervention kombiniert) zu Kinder- und Familienfragen durch. Ziel der Abklärungen ist es, Situationen im Auftrag einer Behörde oder eines Gerichtes abzuklären und / oder Handlungsoptionen mit den Betroffenen zu erarbeiten. Dazu können auch Abklärungen über die Zuteilung der elterlichen Sorge bei Trennung oder Scheidung oder Kinderanhörungen im Rahmen von Trennung oder Scheidung gehören.
Gerne biete ich auch eine spezielle Begleitung für hochstrittige Paare und/oder "Kinderorientierte Mediation bei Trennung und Scheidung" an.
Kinder wünschen grundsätzlich Kontakt mit beiden Eltern. Lange Besuchspausen sind nicht im Interesse der Kinder und führen zu Entfremdungen. Ich begleite Besuche von Kindern bei ihren Eltern oder unterstütze konfliktarme Übergaben von Kindern von einem Elternteil zum anderen.